Kurzzusammenfassung
- Die Kirchensteuer in Bayern betrifft alle Mitglieder der beiden großen Kirchen – sie beträgt 8 % der Lohn- oder Einkommensteuer und wird automatisch vom Gehalt abgezogen.
- Ein Kirchenaustritt ist unkompliziert möglich, muss aber persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden – erst ab dem Folgemonat entfällt die Steuerpflicht.
- Mit den Einnahmen werden unter anderem soziale Einrichtungen, Bildung, Kirchenunterhalt und Personal finanziert – die genauen Verwendungszwecke legen die Kirchen jährlich offen.
Was ist die Kirchensteuer und wer muss sie zahlen?
Die Kirchensteuer ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften. In Bayern betrifft sie vor allem die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-lutherische Kirche, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Sobald ihr Mitglied einer dieser Kirchen seid – durch Taufe oder Übertritt – gilt die Kirchensteuerpflicht automatisch, ohne dass ihr aktiv zustimmen müsst. Der Beitrag wird vom Finanzamt zusammen mit der Lohn- oder Einkommensteuer eingezogen und direkt an die jeweilige Kirche weitergeleitet.
Wer ist kirchensteuerpflichtig?
- Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Bayern, die
- einer steuerberechtigten Kirche angehören und
- einkommenssteuerpflichtig sind.
- Auch Selbstständige, Rentner oder Kapitalanleger zahlen Kirchensteuer – je nach Einkommensart und Höhe.
Nicht kirchensteuerpflichtig seid ihr, wenn ihr keiner anerkannten Kirche angehört oder bereits offiziell ausgetreten seid. Wichtig: Die Mitgliedschaft zählt, nicht euer Glaube. Wer innerlich distanziert, aber noch formell Mitglied ist, bleibt zahlungspflichtig.
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?
In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 % der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer. Das ist ein Prozentpunkt weniger als in den meisten anderen Bundesländern (dort sind es 9 %). Die genaue Höhe hängt also nicht vom Bruttoeinkommen ab, sondern davon, wie viel Steuer ihr insgesamt zahlt.
Beispielrechnung:
| Einkommen (brutto/Jahr) | Einkommensteuer | Kirchensteuer (8 %) |
| 35.000 € | ca. 4.800 € | ca. 384 € |
| 50.000 € | ca. 10.000 € | ca. 800 € |
| 75.000 € | ca. 18.000 € | ca. 1.440 € |
Besonderheit Bayern:
In Bayern (und Baden-Württemberg) gilt ein sogenanntes Kappungsverfahren, das verhindert, dass Besserverdiener überproportional belastet werden. Die Kirchensteuer darf bei sehr hohen Einkommen maximal 2,75 % des zu versteuernden Einkommens betragen.
Weitere Besonderheiten:
- Auch auf Kapitalerträge fällt Kirchensteuer an, wenn ihr Kirchenmitglied seid – über die Abgeltungsteuer.
- Wer verheiratet ist, aber der Partner keiner Kirche angehört, kann von der besonderen Kirchensteuerregelung für konfessionsverschiedene Paare betroffen sein.
Kirchenaustritt in Bayern – So funktioniert’s Schritt für Schritt
Wenn ihr keine Kirchensteuer mehr zahlen möchtet, müsst ihr formell aus der Kirche austreten – ein innerer Entschluss reicht nicht. Der Austritt ist euer gutes Recht und in Bayern relativ unkompliziert.
So läuft der Kirchenaustritt ab:
- Termin vereinbaren beim zuständigen
- Standesamt eures Wohnsitzes oder
- Amtsgericht (Bezirksgericht) in manchen Gemeinden.
- Personalausweis mitbringen – manchmal auch die Taufbescheinigung (meist nicht nötig).
- Austritt erklären & unterschreiben – die Erklärung erfolgt persönlich und wird beurkundet.
- Gebühr zahlen – in Bayern meist 25–35 €.
- Bestätigung aufheben – wichtig für Steuer und Arbeitgeber.
Wichtig:
- Der Austritt wird steuerlich erst ab dem nächsten Monat wirksam. Wenn ihr also im Januar austretet, zahlt ihr für Januar noch Kirchensteuer.
- Arbeitgeber und Finanzamt werden automatisch informiert.
- Ihr verliert damit kirchliche Rechte – z. B. auf kirchliche Trauung, Taufpatenamt oder kirchliches Begräbnis.
Tipp: Lasst euch beim Austritt eine Kopie der Austrittserklärung geben, um später Nachweise zu haben – etwa für eure Steuerunterlagen oder bei Nachfragen des Arbeitgebers.
Wofür wird die Kirchensteuer eigentlich verwendet?
Viele fragen sich: Wohin fließt die Kirchensteuer eigentlich? Die Antwort ist vielfältig – und transparent. Die Kirchen in Bayern legen jährlich Rechenschaft ab, wie sie ihre Einnahmen verwenden.
Die wichtigsten Verwendungszwecke:
| Bereich | Anteil an den Ausgaben |
| Seelsorge & Personal | ca. 40 % |
| Soziale Einrichtungen | ca. 25 % |
| Bildung & Schulen | ca. 15 % |
| Kirchengebäude & Bau | ca. 10 % |
| Verwaltung & Sonstiges | ca. 10 % |
Konkrete Beispiele:
- Gehälter von Pfarrern, Gemeindereferenten, Sozialarbeitern
- Betrieb von Kindergärten, Altenheimen und Beratungsstellen
- Finanzierung kirchlicher Schulen, Internate, Hochschulen
- Instandhaltung historischer Kirchenbauten
- Ehrenamtliche Projekte und Jugendgruppen
Auch wenn die Kirchensteuer umstritten ist, fließt sie in viele gesellschaftlich relevante Aufgaben, die auch Nicht-Mitgliedern zugutekommen – z. B. in Caritas oder Diakonie.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
F: Wer muss Kirchensteuer in Bayern zahlen?
A: Alle Mitglieder einer steuerberechtigten Kirche mit Wohnsitz in Bayern, die einkommenssteuerpflichtig sind.
F: Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?
A: 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer – in Bayern also geringer als in vielen anderen Bundesländern.
F: Wie trete ich aus der Kirche aus?
A: Persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht – mit Ausweis, Unterschrift und kleiner Gebühr.
F: Was passiert nach dem Austritt?
A: Ab dem Folgemonat fällt die Kirchensteuer weg. Ihr verliert aber auch kirchliche Rechte.
F: Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
A: Für Seelsorge, Personal, soziale Einrichtungen, Bildung, Kirchenunterhalt und mehr – die Mittelverwendung wird jährlich offengelegt.


